Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kreditkarten

 

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Stand: 01/11/2023

Die TF Bank AB (nachfolgend „wir“/“uns“) vergibt weltweit einsetzbare Kreditkarten in Verbindung mit einem revolvierenden Kredit an natürliche Personen. Die Kreditkarte wird dem Kunden (nachfolgend „Ihnen“/“Sie“) nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt.


Name und Anschrift der Bank:
TF Bank AB (PUBL), Lilla Brogatan 6, SE-503 30 Borås, Schweden.

Organisationsnummer:
556158-1041, eingetragen im schwedischen Handelsregister (Bolagsverket).

Postanschrift in Österreich:
TF Bank AB, Postfach 0018, 2340 Mödling, Österreich.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Schwedische Finanzaufsicht Finansinspektionen, Box 7821, SE-103 97 Stockholm, Schweden.


Teil I. Allgemeine Informationen und Vertragsschluss


§ 1 Vertragsgegenstand

Unter dem Kreditkartenvertrag (nachfolgend „Vertrag“) stellen wir Ihnen eine Kreditkarte bereit, mit der Sie im Rahmen Ihres Kreditlimits (Verfügungsrahmen) Einkäufe, Barabhebungen und/oder Überweisungen auf Ihr Referenzkonto tätigen können.


§ 2 Antragstellung


1. Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 18 Jahre alt sein, einen Wohnsitz in Österreich haben und über ein gültiges Identifikationsdokument verfügen, auf welchem Ihre Unterschrift ersichtlich ist. Bei Anträgen von Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft benötigen wir die amtliche Meldebestätigung und ggf. einen weiteren Adressnachweis. Die Daten im Ausweisdokument müssen den Angaben in Ihrem Antrag entsprechen. Sie können von uns einen Entwurf des Vertrags verlangen.

2. Pro Person kann nur eine Kreditkarte beantragt werden.


§ 3 Vertragsschluss


1. Im Rahmen des Antragsprozesses schicken wir Ihnen die Kreditkarte und die Vertragsunterlagen zu. Die Zusendung der Vertragsunterlagen stellt noch kein verbindliches Angebot an Sie dar. Wir behalten uns vor, den Vertragsschluss auch nach Zusendung der Kreditkarte abzulehnen, etwa wenn sich die Informationen zu Ihrer Bonität ändern.
2. Durch Unterschrift auf den Vertragsunterlagen können Sie ein verbindliches Angebot an uns abgeben.
3. Wir nehmen das Angebot durch Freischaltung der Kreditkarte an. Darüber werden wir Sie auf einem dauerhaftem Datenträger (etwa per E-Mail oder SMS) informieren. Dadurch kommt der Vertrag zustande.


§ 4 Laufzeit und Kündigung


1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
2. Sie können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und formfrei kündigen.
3. Wir können den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten mittels einer Erklärung auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträgerordentlich kündigen. Das Recht zur Fälligstellung der gesamten noch offenen Schuld nach § 4 Absatz 4 und zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Wir behalten uns das Recht vor, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust), wenn (i) Sie mit einer Teilzahlung gemäß § 10 Absatz 2 ganz oder teilweise seit mindestens sechs Wochen in Verzug sind und (ii) wir Sie unter Androhung des Terminsverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
5. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere vor, wenn
a) Sie unrichtige Angaben über Ihre Vermögensverhältnisse gemacht haben, eine wesentliche Verschlechterung Ihrer Vermögensverhältnisse eintritt oder einzutreten droht oder die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen uns gegenüber gefährdet ist, oder
b) Sie gegen Ihre Sorgfaltspflichten zum Umgang mit der Kreditkarte nach § 20 bis § 22 verstoßen haben, oder
c) Sie uns auf Anfrage keine oder unzureichende Informationen zur Verfügung stellen, die wir zur Einhaltung von regulatorischen Vorgaben oder sonstigen zwingenden Rechtsnormen benötigen, oder
d) Terminsverlust eingetreten ist
und uns die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung unter Berücksichtigung Ihrer berechtigten Belange unzumutbar ist.
6. Mit Wirksamwerden der Kündigung haben Sie sämtliche offenstehenden Beträge nebst Zinsen an uns zurückzuzahlen. Sie dürfen die Karte nicht mehr benutzen. Die Karte ist unverzüglich an uns zurückzusenden oder auf unser Verlangen zu vernichten (z.B. durch Zerschneiden).


§ 5 Entgelte


1. Für den vertragsgemäßen Kreditkartengebrauch fallen – mit Ausnahme der nach § 9 zu zahlenden Zinsen – keine Gebühren an.
2. Für zusätzliche Leistungen behalten wir uns vor, Entgelte zu erheben. Diese sind im Preis- und Leistungsverzeichnis einsehbar.


Teil II. Kreditvereinbarung

§ 6 Krediteinräumung


1. Für die in der Abrechnung ausgewiesenen Kartenumsätze räumen wir Ihnen nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen und maximal bis zum vereinbarten Verfügungsrahmen einen Kredit ein. Sie können bestimmen, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe Sie den Kredit in Anspruch nehmen und welchen Betrag Sie monatlich zurückzahlen (Gesamtausgleich oder Teilzahlung).
2. Die Inanspruchnahme des Kredits erfolgt dadurch, dass Sie die Kreditkarte für Einkäufe, Barabhebungen und/oder Überweisungen auf Ihr Referenzkonto einsetzen und wir Ihre mittels der Kreditkarte begründeten Verpflichtungen gegenüber Dritten erfüllen.
3. Der Kredit wird unbefristet gewährt und kann von Ihnen nach (Teil-)Rückzahlung erneut in Anspruch genommen werden (revolvierender Kredit), jedoch insgesamt maximal bis zum vereinbarten Verfügungsrahmen.
4. Sie sind zur Rückzahlung des Gesamtkreditbetrags verpflichtet. Der Gesamtkreditbetrag ist die Summe aus dem Kredit (Gesamtkreditbetrag) und den aufgelaufenen Zinsen und Gebühren. Der Gesamtkreditbetrag ist der Höchstbetrag, den Sie nach diesem Vertrag als Kredit in Anspruch nehmen können (Verfügungsrahmen).


§ 7 Verfügungsrahmen


1. Für die Inanspruchnahme des Kredits gilt eine Betragsobergrenze (Verfügungsrahmen), die wir Ihnen spätestens im Aktivierungsformular mitteilen.
2. Die Überschreitung des Verfügungsrahmens ist unzulässig. Soweit Sie den Verfügungsrahmen dennoch überschreiten, bleiben wir berechtigt, den Ausgleich der Forderungen, die aus der Nutzung der Kreditkarte entstehen (Kartenumsätze, Zinsen, Kosten), zu verlangen. Zudem sind Sie verpflichtet, den Überschreitungsbetrag unverzüglich in voller Höhe an uns zurückzuzahlen. Das heißt, Sie müssen spätestens zur Fälligkeit der monatlichen Abrechnung ggf. über den Verfügungsrahmen hinaus aufgelaufene Zinsen und Gebühren sowie etwaige Überschreitungen des Verfügungsrahmens zurückzahlen. Die Rückzahlung der den Verfügungsrahmen überschreitenden Kartenumsätze führt nicht zur Erhöhung des eingeräumten Verfügungsrahmens.
3. Wir sind berechtigt, Ihnen die Inanspruchnahme des Verfügungsrahmens zu verweigern und weitere Verfügungen mit der Kreditkarte abzulehnen, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn ein Verdacht auf eine nicht zulässige oder missbräuchliche Verwendung des Kredits vorliegt oder ein beträchtlich erhöhtes Risiko, dass Sie Ihrer Verpflichtung zur Rückzahlung nicht nachkommen können, besteht. Beabsichtigen wir, von diesem Recht Gebrauch zu machen, teilen wir Ihnen dies unverzüglich auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger unter Angabe der Gründe mit. Die Angabe der Gründe unterbleibt, soweit dadurch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet würde.


§ 8 Verpfändung von Lohn- bzw. Gehaltsansprüchen


1. Sie verpfänden Ihr gesamtes gegenwärtig und zukünftig pfändbares Arbeitseinkommen zur Sicherstellung aller unserer Forderungen aus diesem Vertrag. Diese Verpfändung wird allerdings jeweils erst dann wirksam, sobald (i) Sie unsere Forderungen bei Fälligkeit nicht bezahlen und (ii) wir die Verpfändung de Arbeitseinkommens den bezugsauszahlenden Stellen gegenüber offenlegen.
2. Zum verpfändeten Arbeitseinkommen zählen auch sonstige Bezüge (wie z.B. Ruhe- und Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Provisionen) sowie allfällige Ansprüche nach dem Insolvenzentgeltsicherungsgesetz, soweit diese jeweils (nach Maßgabe der Exekutionsordnung) pfändbar sind.
3. Wir können jederzeit die bezugsauszahlenden Stellen unter Vorlage einer Kopie der Vertragsurkunde über diese Verpfändungsvereinbarung informieren und eine Aufstellung des Arbeitseinkommens verlangen.
4. Wenn Sie die fällige Forderung nicht bezahlen, können wir das verpfändete Arbeitseinkommen auf zwei Arten einziehen:
a) durch Erwerb eines vollstreckbaren Titels und gerichtliche Zwangsvollstreckung (gerichtliche Verwertung) oder
b) durch außergerichtliche Einziehung des verpfändeten Arbeitseinkommens oder der sonstigen Bezüge mit Ihrer Zustimmung. Dadurch können wir Ihre Forderung bei der bezugsauszahlenden Stelle ohne weitere Voraussetzung (dh, ohne gerichtliche Verwertung) einziehen.
5. Wir werden Sie schriftlich auffordern, der außergerichtlichen Einziehung (Variante b)) zuzustimmen. Dieses Schreiben wird an Ihre aktuelle Adresse übermittelt und enthält alle Informationen laut den nachfolgenden Absätzen 6 bis 8). Wir können die bezugsauszahlenden Stellen über dieses Aufforderungsschreiben in Kenntnis setzen.
6. Sie können der außergerichtlichen Einziehung Ihres Arbeitseinkommens binnen einer Frist von 14 Tagen ab Zustellung des Schreibens auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger uns gegenüber widersprechen.
7. Bei rechtzeitigem und ausdrücklichem Widerspruch Ihrerseits können wir das verpfändete Arbeitseinkommen nur gerichtlich verwerten (Variante a)).
8. Wenn Sie der außergerichtlichen Einziehung nicht rechtzeitig und ausdrücklich widersprechen, gilt Ihr Verhalten als Zustimmung zur außergerichtlichen Einziehung (Variante b).
9. Sie verpflichten sich, uns unverzüglich zu informieren, sobald sich die bezugsauszahlende Stelle ändert, Ihr verpfändetes Arbeitseinkommen nicht mehr besteht, durch andere Verpfändungsvereinbarungen gefährdet oder bereits gepfändet wird.


§ 9 Zinssatz


1. Der in Anspruch genommene Kredit wird wie folgt verzinst:
Zinsen
Sollzinssatz: 22,35 % p.a. (veränderlich nach § 10)
Effektivzinssatz: 24,79 % p.a.
2. Die Zinsen werden taggenau berechnet (das heißt, für die Zinsberechnung zählt jeder Kalendertag und das Jahr wird mit 365 Tagen berechnet) und monatlich mit der Abrechnung fällig gestellt und kapitalisiert. Die bei der Fälligkeit nicht vollständig bezahlten Zinsen, werden dem Saldo Ihres Kreditkartenkontos zugeschlagen und mit dem Sollzinssatz weiter verzinst (Zinseszinsen).
3. Wir berechnen Ihnen abweichend von Absatz 1 keine Zinsen für Umsätze aus Einkäufen, wenn Sie den Gesamtbetrag für den jeweiligen Einkauf bis zum in der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum (siehe § 11 Absatz 2) begleichen. . Sollten Sie den Gesamtbetrag für den jeweiligen Einkauf nicht spätestens am Fälligkeitsdatum beglichen haben, ist der Gesamtbetrag ab dem Transaktionstag zu verzinsen. Bei teilweiser Begleichung des Umsatzes aus dem jeweiligen Einkauf, fallen die Zinsen nur für den noch ausständigen Restbetrag ab Kaufdatum an.
4. Bei Inanspruchnahme des Kredits für Barabhebungen und Überweisungen auf Ihr Referenzkonto ist der Kredit ab dem Buchungstag zu verzinsen.


§ 10 Zinsanpassung


1. Der Sollzinssatz (auch Nominalzinssatz genannt) ist veränderlich und an die Entwicklung eines Referenzzinssatzes gebunden.
2. Als Referenzzinssatz, nach dem sich die Veränderung des Sollzinssatzes richtet, dient der Leitzins der Europäischen Zentralbank (Zinssatz der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte, veröffentlicht auf der Webseite der Österreichischen Nationalbank www.oenb.at). Wir überprüfen die Entwicklung des Referenzzinssatzes jeweils zu Monatsbeginn, also am 1. jedes Monats. Hat sich der Referenzzinssatz zu diesem Stichtag gegenüber seinem Wert bei Vertragsschluss oder der letzten Zinsanpassung um mindestens 0,25 Prozentpunkte verändert, sinkt oder steigt der Sollzinssatz nach diesem Vertrag um ebenso viele Prozentpunkte. Die Zinsanpassung wird zwei Monate nach dem jeweiligen Stichtag wirksam, also zum 1. des übernächsten Monats. Über die Veränderung der Zinshöhe werden wir Sie informieren.
3. Wenn der genannte Referenzzinssatz wesentlich geändert oder nicht mehr bereitgestellt wird, werden wir nach billigem Ermessen einen alternativen Referenzzinssatz als Bezugsgröße festlegen. Bei der Ausübung unseres Ermessens richten wir uns nach den Maßnahmeplänen, die wir nach Artikel 28 Absatz 2 der Referenzwert Verordnung (EU) 2016/1011 gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde führen.


§ 11 Tilgung und Mindestbetrag


1. Wir stellen Ihnen alle Kartenumsätze zum Ablauf jedes Monats gemäß § 18 in Rechnung. In der Rechnung sind etwaige Zinsen und Gebühren aufgeführt und wir teilen Ihnen mit, wie hoch der Saldo Ihres Kreditkartenkontos ist. Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Es fallen hierfür keine zusätzlichen Kosten an.
2. Sie sind verpflichtet, einen Teilbetrag von mindestens 3 % des Gesamtrechnungsbetrages oder – falls dieser Fixbetrag der höhere ist – mindestens € 30 zu zahlen (Mindestbetrag). Den Mindestbetrag haben Sie innerhalb der in der Rechnung genannten Frist, das heißt bis zum 20. des Monats oder – wenn der 20. des Monats in Wien kein Arbeitstag ist – bis zum darauffolgenden Bankarbeitstag an uns zu zahlen (Fälligkeitsdatum). Bitte beachten Sie, dass Ihr Zahlungsauftrag spätestens am Tag der Fälligkeit erteilt werden muss. Wir raten Ihnen deswegen, Ihre Überweisung rechtzeitig vor Fälligkeitsdatum zu veranlassen. Eine Gutschrift auf die Kreditkarte von einem Dritten (z.B. eine Gutschrift durch einen Händler) gilt nicht als Zahlung des Mindestbetrages. Wenn der Gesamtrechnungsbetrag weniger als € 30 beträgt, müssen Sie den gesamten Rechnungsbetrag als Mindestbetrag zahlen.
3. Nicht oder nicht vollständig gezahlte Mindestbeträge bleiben weiterhin fällig und werden zum Mindestbetrag des jeweiligen Folgemonats hinzuaddiert. In dem jeweiligen Folgemonat ist der zu zahlende Mindestbetrag dann entsprechend höher als 3% des Gesamtrechnungsbetrags.
4. Zur Geldwäscheprävention dürfen Zahlungen an uns ohne vorherige Zustimmung ausschließlich von einem Bankkonto bei einer im SEPA-Raum ansässigen Bank erfolgen, dessen Kontoinhaber Sie sind. Der Name des Kontoinhabers muss mit dem Namen auf der von uns ausgegebenen Kreditkarte identisch sein. Scheckzahlung ist nicht zulässig.
5. Der zu verzinsende Kreditbetrag verringert sich um den von Ihnen zurückgezahlten Betrag ab dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei uns (Wertstellung). Der dann noch offene Kreditbetrag wird gemäß dem vereinbarten Zinssatz weiter verzinst.
6. Teilzahlungen rechnen wir zunächst auf die aufgelaufenen Zinsen und Gebühren an, anschließend auf Bargeldabhebungen/Überweisungen auf Ihr Referenzkonto und dann auf Einkäufe mit der Kreditkarte, unter diesen jeweils zunächst auf die älteste Schuld.


§ 12 Ausbleibende Zahlungen


1. Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für Sie haben (z.B. Zwangsvollstreckungen oder Einträge in die Datenbanken vom Kreditschutzverband von 1870 (KSV) und CRIF GmbH) und die Erlangung eines Kredits erschweren.
2. Im Verzugsfall berechnen wir Ihnen gesetzliche Zinsen gemäß § 1000 Absatz 1 ABGB in Höhe von 4 Prozentpunkten pro Jahr. Die Zinsen werden taggenau berechnet. Es bleibt Ihnen frei, im Einzelfall einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
3. Wenn Sie den Zahlungsverzug schuldhaft verursacht haben, sind wir berechtigt den Ersatz weiterer Schäden geltend zu machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen (§ 1333 Abs. 2 ABGB), soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zum geschuldeten Betrag stehen.


Teil III. Konto- und Zahlungsvereinbarung


§ 13 Einrichtung eines Kontos


1. Nach Annahme Ihres Antrags richten wir Ihnen ein Kreditkartenkonto ein, auf dem Ihre Kartenumsätze aus Einkäufen sowie Barabhebungen und Überweisungen auf Ihr Referenzkonto verbucht werden.
2. Sie können Ihre Kartenumsätze und den Kontostand jederzeit auf Ihren monatlichen Rechnungen, in unserem Online-Service (abrufbar unter www.tfbank.at) oder der TF Bank Mobile App (verfügbar ab dem 1. Quartal 2023) einsehen.
3. Die Kontoführung auf Guthabenbasis ist nicht gestattet.


§ 14 Zahlung mit der Kreditkarte


1. Mit der Kreditkarte können Sie
a) an Akzeptanzstellen bargeldlos zahlen,
b) an zugelassenen Geldautomaten Bargeld abheben,
c) durch Angabe der Kreditkartendaten Transaktionen durchführen, etwa im Online-Handel einkaufen, und
d) Überweisungen auf Ihr Referenzkonto tätigen.
Akzeptanzstellen und teilnehmende Geldautomaten sind in der Regel durch die auf der Kreditkarte aufgedruckten Akzeptanzsymbole zu erkennen (Mastercard).
2. Mit der Nutzung der Kreditkarte oder der Angabe der Kreditkartendaten und, sofern erforderlich, nach einer Verifizierung weisen Sie uns unwiderruflich an, die Forderung der Akzeptanzstelle oder des Händlers zu bezahlen und Ihnen die Kartenumsätze in Rechnung zu stellen. Diese Anweisung nehmen wir bereits jetzt an.
3. Wenn Sie mit Ihrer Kreditkarte bei Akzeptanzstellen oder Händlern einen Zahlungsvorgang auslösen und dabei den genauen Zahlungsbetrag bestätigt haben, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag von Ihrem Verfügungsrahmen zu sperren. Wir geben diesen Betrag unbeschadet sonstiger Rechte nach § 7 Absatz 3 wieder frei, sobald uns der genaue Betrag mitgeteilt worden oder der Zahlungsauftrag zugegangen ist.


§ 15 Autorisierung von Zahlungsvorgängen


1. Sie stimmen der Belastung Ihres Kreditkartenkontos zu (Autorisierung), wenn Sie
a) bei der bargeldlosen Zahlung an Akzeptanzstellen:
– Ihre Karte bei einem Händler vorlegen und Sie entweder Ihre PIN eingeben oder einen ausgestellten Beleg unterschreiben, oder
– Ihre Karte an das Zahlungsterminal halten, sofern Ihre Kreditkarte mit einer entsprechenden Funktion ausgestattet ist (sog. „kontaktloses Zahlen“). Hierbei wird die Unterschrift auf einem Beleg oder die Eingabe der PIN erst ab einer bestimmten Zahlungshöhe erforderlich und entfällt ansonsten. Sie erkennen, dass Ihre Kreditkarte mit der Funktion ausgestattet ist, wenn das Symbol für „kontaktloses Zahlen“ auf der Kreditkarte aufgebracht ist.
b) beim Abheben von Bargeld am Geldautomaten: Ihre PIN eingeben,
c) bei Online-Transaktionen: Ihre Kreditkartennummer, die zugehörigen Kreditkartendetails und ggf. die Prüfziffer angeben.
d) bei Überweisungen auf Ihr Referenzkonto: den Geldtransfer von Ihrem Kreditkartenkonto auf Ihr Referenzkonto in der dafür vorgesehenen Weise veranlassen.
Nach der Erteilung Ihrer Zustimmung können Sie den Zahlungsvorgang nicht mehr widerrufen.
2. Bei Online-Transaktionen und Überweisungen auf Ihr Referenzkonto sind wir berechtigt, die Angabe von Authentifizierungsmerkmalen zu verlangen, um Ihre Identität zu prüfen (Authentifizierung). Die Authentifizierung erfolgt, indem Sie auf unsere Anforderung die vereinbarten Authentifizierungselemente einsetzen. Authentifizierungselemente sind Wissenselemente (etwas, das nur Sie wissen, z.B. Ihr Passwort), Besitzelemente (etwas, das nur Sie haben, z.B. Ihr mobiles Endgerät, mit dem Sie einmal verwendbare Transaktionsnummern empfangen oder erzeugen können) und Seinselemente (etwas, das nur Sie ausmacht, z.B. Ihr Fingerabdruck). Für eine starke Kundenauthentifizierung ist die Verwendung von zwei voneinander unabhängigen Authentifizierungselementen aus den Kategorien Wissen, Besitz und Sein erforderlich. Die Nutzung Ihres mobilen Endgeräts zur Authentifizierung setzt voraus, dass Sie die zugehörige Mobilfunknummer zuvor bei uns registriert haben.
3. Zahlungsvorgänge mit der Kreditkarte sind auf Ihren Verfügungsrahmen begrenzt. Sie haben keine Möglichkeit, gesonderte Betragsobergrenzen für den Einsatz der Kreditkarte festzulegen.


§ 16 Ablehnung von Zahlungsvorgängen


1. Wir sind berechtigt, den Zahlungsauftrag (Kartenumsätze und Überweisungen auf Ihr Referenzkonto) abzulehnen, wenn
a) der Verfügungsrahmen überschritten ist oder wird,
b) eine gesetzlich oder behördlich vorgeschriebene Geldwäscheprüfung ein erhöhtes Risikoprofil ergeben hat,
c) erforderliche Authentifizierungselemente nicht korrekt eingegeben wurden, oder
d) die Kreditkarte gesperrt, gekündigt oder abgelaufen ist.
Über die Ablehnung des Zahlungsauftrags werden wir Sie unverzüglich informieren.
2. Zur Betrugsprävention sind wir zudem berechtigt, bestimmte Akzeptanzstellen und Händler zu sperren.

§ 17 Fremdwährungsumrechnung


1. Kartenumsätze, die nicht in Euro erfolgen, werden zu den von Mastercard International Incorporated (2000 Purchase Street, Purchase, NY 10577 USA) täglich festgesetzten Wechselkursen umgerechnet. Die von Mastercard bereitgestellten Wechselkurse werden auf Basis verschiedener Großhandelskurse für den internationalen Devisenmarkt (herangezogen aus unabhängigen internationalen Quellen wie z. B. Bloomberg, Reuters) oder (vorrangig) auf Basis staatlich festgelegter Kurse gebildet und stellen zugleich den Referenzkurs dar. Die Referenzkurse sind für Sie unter https://www.mastercard.at/de-at/mastercard-fuer-karteninhaberinnen/privatkunden/support/waehrungsrechner.html abrufbar.
2. Den Fremdwährungsumsatz (inklusive Angabe der Währung),, den zur Anwendung gebrachten Wechselkurs, den Euro-Betrag sowie das Umrechnungsdatum teilen wir Ihnen auf der monatlichen Rechnung nach § 11 mit. Die Umrechnung findet an dem Tag statt, an dem der Kartenumsatz von der jeweiligen Akzeptanzstelle bei Mastercard eingereicht wurde. Dieser Tag kann von dem Tag abweichen, an dem Sie die Transaktion getätigt haben. Änderungen der von Mastercard festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam.
3. Wir erheben kein Währungsumrechnungsentgelt.
4. Nachdem wir einen Zahlungsauftrag wegen einer Barabhebung an einem Geldautomaten oder wegen einer Zahlung an einer Verkaufsstelle erhalten haben, der auf eine Währung des EWR lautet, die aber nicht der Euro ist, übermitteln wir unverzüglich eine elektronische Mitteilung mit den in Artikel 4 Absatz 1 EU-Überweisungs-VO (EU) Nr 2021/1230 genannten Informationen. Der KI erhält diese elektronische Mittelung als SMS-Nachricht am Endgerät oder per E-Mail. Sie können jederzeit auf die Zusendung dieser, kostenlosen elektronischen Mitteilungen verzichten, indem Sie den Kundenservice kontaktieren. Ungeachtet der vorhergehenden zwei Sätze wird eine derartige Mitteilung einmal in jedem Monat versendet, im Laufe dessen wir einen Zahlungsauftrag in der gleichen Fremdwährung erhalten.


§ 18 Rechnungsstellung und Frist für Einwendungen


1. Nach Ablauf der monatlichen Rechnungsperiode stellen wir Ihnen die Rechnung nach § 11 im Online-Banking zur Verfügung und benachrichtigen Sie darüber per E-Mail. Ein Versand der Rechnung in Papierform findet nicht statt. Falls Ihnen nach Ablauf der Rechnungsperiode keine Rechnung von uns zugegangen ist, müssen Sie uns darüber informieren.
2. Einwendungen gegen die Richtigkeit der jeweiligen Rechnung sind uns unverzüglich nach Zugang der Rechnung mitzuteilen.
3. Die Rechnung gilt als genehmigt, sofern Sie:
a) bei Zahlungsanweisungen nach §§ 23 spätestens binnen acht Wochen nach Zugang der Rechnung und Belastung Ihres Kreditkartenkontos; oder
b) bei Zahlungsanweisungen nach § § 24 lit. a und b spätestens binnen 13 Monaten nach Zugang der Rechnung und Belastung Ihres Kreditkartenkontos; oder
c) in allen anderen Fällen spätestens binnen sechs Wochen nach Zugang der Rechnung.
Einwendungen gegen die Rechnung erhoben haben.
4. Bei Mitteilung der Einwendungen auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger ist die Absendung innerhalb der jeweiligen Frist nach § 18 Abs 3 fristwahrend. Auf diese Frist und die Folge, wenn Sie Einwendungen nicht rechtzeitig erheben, werden wir Sie in der Rechnung gesondert hinweisen. Die Frist beginnt nicht zu laufen, wenn wir Ihnen die Rechnung nach Ablauf der Rechnungsperiode nicht zur Verfügung gestellt haben. Sie können auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnung verlangen, müssen dann aber beweisen, dass Ihr Konto zu Unrecht belastet wurde.


§ 19 Eigentum an der Kreditkarte


Die Kreditkarte bleibt unser Eigentum und ist nicht übertragbar. Spätestens mit Ablauf der Gültigkeitsdauer oder Kündigung dieses Vertrags sind wir berechtigt, die Kreditkarte zurückzufordern.


§ 20 Allgemeine Sorgfaltspflichten


1. Sie sind unmittelbar nach Erhalt der Kreditkarte verpflichtet, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass die Kreditkarte oder die Authentifizierungselemente abhandenkommen oder missbräuchlich verwendet werden. Jede Person, die Zugriff auf die Kreditkarte und/oder die Authentifizierungselemente hat, kann missbräuchliche Zahlungsvorgänge tätigen (z.B. Geld mit Ihrer Kreditkarte abheben).
2. Soweit möglich und von der Akzeptanzstelle oder dem Händler unterstützt, haben Sie für Zahlungsvorgänge die vereinbarten Authentifizierungselemente einzusetzen. Um die Gefahr von nicht autorisierten Zahlungsvorgängen zu reduzieren, ist grundsätzlich eine starke Kundenauthentifizierung notwendig.
3. Vor der Bestätigung eines Zahlungsvorgangs durch ein Authentifizierungselement haben Sie die zur Authentifizierung übermittelten Transaktionsdaten (z.B. die Anzeige auf einem Zahlungsterminal oder im Online-Banking) sorgfältig zu prüfen (z.B. den Betrag und Empfänger). Wenn Sie Abweichungen von den vorgesehenen Transaktionsdaten feststellen, müssen Sie den Zahlungsvorgang abbrechen und uns von diesem Umstand unverzüglich unterrichten.
4. Stellen Sie den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonst nicht autorisierte Nutzung der Kreditkarte, der Kartendaten, der PIN, des mobilen Endgeräts, das bei uns registriert wurde, oder anderer vereinbarter Authentifizierungselemente fest so ist dieser Umstand unverzüglich anzuzeigen, darauf folgt die Kartensperre. Unser Kundenservice kann die Karte anschließend entsperren oder stellt Ihnen eine Ersatzkarte zur Verfügung. Für die Sperrung der Karte und Ausstellungen einer Ersatzkarte fallen keine Gebühren an.


§ 21 Besondere Sorgfaltspflichten für den Umgang mit der Kreditkarte und der PIN


1. Nach Erhalt der Kreditkarte ist diese von Ihnen unverzüglich auf dem Unterschriftenfeld zu unterschreiben und mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren. Eine Weitergabe der Kreditkarte an Dritte ist nicht zulässig.
2. Für die Nutzung von Geldautomaten und Zahlungsterminals stellen wir Ihnen eine persönliche Geheimzahl (PIN) zur Verfügung. Die PIN ist streng geheim zu halten, das heißt, dass die PIN niemandem zur Kenntnis gebracht werden darf, auch nicht unseren Mitarbeitern. Sie sind zur zumutbaren Geheimhaltung von PIN verpflichtet. Die PIN darf nicht zusammen mit der Kreditkarte aufbewahrt oder auf der Kreditkarte notiert oder in sonstiger Weise in engem Zusammenhang mit der Kreditkarte gespeichert werden, auch nicht in verschlüsselter Form (z.B. als getarnte Telefonnummer). Sie dürfen die PIN auch nicht unverschlüsselt auf Ihrem mobilen Endgerät speichern.


§ 22 Besondere Sorgfaltspflichten für Online-Transaktionen


1. Für Online-Transaktionen sind Authentifizierungselemente vereinbart (§ 15), die Sie besonders vor unbefugtem Zugriff schützen müssen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Authentifizierungselemente von Dritten für missbräuchliche Online-Transaktionen verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt werden.
2. Zum Schutz der Authentifizierungselemente für Online-Transaktionen müssen Sie vor allem Folgendes beachten:
a) Wissenselemente, wie z.B. das Online-Passwort, sind geheim zu halten. Sie dürfen insbesondere nicht mündlich mitgeteilt werden (z.B. telefonisch), nicht außerhalb von Online-Transaktionen in lesbarer Form weitergegeben werden (z.B. per E-Mail oder Messenger-Dienst), nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden (z.B. im Klartext auf dem mobilen Endgerät) und nicht auf einem Endgerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Endgerät aufbewahrt werden, das als Besitzelement (z.B. mobiles Endgerät, mit dem Sie einmal verwendbare Transaktionsnummern empfangen oder erzeugen können) oder zur Prüfung des Seinselements (z.B. mobiles Endgerät mit Fingerabdrucksensor) dient.
b) Besitzelemente, wie z.B. ein mobiles Endgerät, sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf Ihr mobiles Endgerät (z.B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können. Dazu haben Sie geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wie ein ausreichend komplexes Passwort oder biometrische Entsperrverfahren (z.B. Touch-ID oder Face-ID). Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät befindliche Anwendung für Kreditkartenzahlungen (z.B. Karten-App) nicht nutzen können. Ferner ist die digitale Darstellung der Kreditkarte (z.B. bei Apple Pay) zu löschen sowie die Möglichkeit für Online-Transaktionen auf Ihrem mobilen Endgerät zu deaktivieren, bevor Sie den Besitz an diesem mobilen Endgerät dauerhaft aufgeben (z.B. durch Verkauf oder Entsorgung des Mobiltelefons). Wenn wir Ihnen auf Ihr Besitzelement einen Nachweis übermitteln, den Sie zur Authentifizierung der Online-Transaktion eingeben müssen (z.B. TAN), dürfen Sie diesen Nachweis nicht außerhalb der Online-Transaktion mündlich (z.B. per Telefon) oder in lesbarer Form (z.B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergeben. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Dritte den Nachweis während der Übermittlung abfangen und damit missbräuchliche Zahlungsvorgänge von Ihrem Konto auslösen.
c) Seinselemente, wie z.B. Ihr Fingerabdruck, dürfen nur als Authentifizierungselement für Online-Transaktionen auf Ihrem mobilen Endgerät verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente Dritter gespeichert sind, die damit Online-Transaktionen in Ihrem Namen authentifizieren könnten. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für Online-Transaktionen genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für Online-Transaktionen das Wissenselement (z.B. Online-Passwort) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.
3. Sie sind verpflichtet, Ihre Endgeräte, die Sie für Online-Transaktionen oder als Authentifizierungselement einsetzen, nach dem aktuellen Stand der Technik angemessen zu sichern, etwa gegen unbefugte Benutzung und Cyberangriffe (z.B. durch Virenscanner oder Firewalls).


§ 23 Erstattung bei nicht autorisierten oder fehlerhaften Zahlungsvorgängen


1. Sie haben uns unverzüglich zu informieren, wenn Sie feststellen, dass ein Zahlungsvorgang nicht autorisiert war oder fehlerhaft ausgeführt wurde.
2. Wenn Sie uns mitteilen, dass ein Zahlungsvorgang nicht autorisiert war, werden wir Nachforschungen einleiten und auf Ihrem Kreditkartenkonto eine vorläufige Gutschrift in Höhe dieser Transaktion verbuchen. Falls Ihre Einwendung nach erfolgter Prüfung nicht der Richtigkeit entspricht, behalten wir uns vor, auf der Zahlung zu bestehen. Einwendungen und sonstige Beanstandungen von Ihnen aus dem Vertragsverhältnis zu dem Händler, bei dem die Karte eingesetzt wurde, sind unmittelbar gegenüber dem Händler geltend zu machen und berühren Ihre Pflicht zur Rückzahlung nicht.
3. Wenn Sie uns mitteilen, dass ein Zahlungsvorgang fehlerhaft ausgeführt wurde, und wir Ihnen gegenüber nicht nachweisen, dass der Betrag des Zahlungsvorgangs beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, machen wir die Belastung unverzüglich rückgängig und stellen Ihr Kreditkartenkonto wieder so, als ob der Zahlungsvorgang nicht stattgefunden hätte. Wir behalten uns das Recht vor, den korrekten Zahlungsbetrag erneut einzureichen.
4. Ansprüche und Einwendungen von Ihnen sind ausgeschlossen, wenn Sie uns nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit dem Zahlungsvorgang darüber unterrichtet haben, dass es sich um einen nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang handelt.


§ 24 Erstattung bei vom Zahlungsempfänger ausgelösten Zahlungsvorgängen


Wenn Sie uns mitteilen und auf unser Verlangen nachweisen, dass bei einem von Ihnen bei einer Akzeptanzstelle oder einem Händler ausgelösten Zahlungsvorgang
a) bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und
b) der Betrag des Zahlungsvorgangs den Betrag übersteigt, den Sie entsprechend Ihrem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen dieses Vertrags und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls vernünftigerweise hätten erwarten können, wobei mit einer etwaigen Fremdwährungsumrechnung zusammenhängende Gründe außer Betracht bleiben, wenn wir den nach § 17 vereinbarten Referenzwechselkurs zugrunde gelegt haben,
werden wir binnen zehn Tagen auf Ihrem Kreditkartenkonto eine vorläufige Gutschrift in Höhe dieser Transaktion verbuchen oder Ihnen die Gründe für die Ablehnung der Erstattung mitteilen. Dieser Anspruch ist ausgeschlossen, wenn Sie ihn nicht innerhalb von acht Wochen nach der Belastung mit der fraglichen Transaktion bei uns geltend machen.


§ 25 Haftung für nicht autorisierte oder missbräuchliche Kartenumsätze


1. Wenn Sie Ihre Kreditkarte, Ihre PIN oder das mobile Endgerät (z. B. Mobiltelefon), dessen Nummer zuvor bei uns für den Empfang von Authentifizierungselementen registriert wurde oder vereinbarte Authentifizierungselemente verlieren, Ihnen diese gestohlen werden oder missbräuchlich verwendet werden und es dadurch zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen kommt, so haften Sie für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Anzeige nach § 20 Absatz 4 verursacht werden, wenn Sie den Schaden durch leicht fahrlässige Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten (§ 19) herbeigeführt haben, allerdings nur bis zu einem Betrag von € 50 (außer der vereinbarte Verfügungsrahmen ist geringer). Diese Beschränkung gilt nicht, wenn Sie in betrügerischer Absicht gehandelt oder Schäden durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung Ihrer Sorgfaltspflichten verursacht haben. Grobe Fahrlässigkeit kann insbesondere dann vorliegen, wenn Sie
a) uns den Verlust oder den Diebstahl der Kreditkarte oder eine missbräuchliche Transaktion schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt haben, nachdem Sie hiervon Kenntnis erlangt haben,
b) die persönliche Geheimzahl oder das vereinbarte Wissenselement für Online-Transaktionen auf der Kreditkarte vermerkt oder zusammen mit der Kreditkarte verwahrt haben (z.B. die Kreditkarte und die PIN in der gleichen Tasche aufbewahrt haben),
c) die persönliche Geheimzahl oder das vereinbarte Wissenselement für Online-Transaktionen einer anderen Person mitgeteilt haben, oder
d) die angezeigten Transaktionsdaten vor der Authentifizierung des Zahlungsvorgangs nicht überprüft haben,
und der Missbrauch dadurch verursacht wurde.
2. Ihre Haftung nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn
a) der Verlust, der Diebstahl oder die missbräuchliche Verwendung für Sie vor einer Zahlung nicht bemerkbar war,
b) der Verlust Ihrer Kreditkarte durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen verursacht wurde,
c) Sie den Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Kreditkarte und/oder PIN oder sonstiger Authentifizierungselemente uns gegenüber nach § 20 Absatz 4 angezeigt haben, oder
d) wir von Ihnen eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 4 Z 28 ZaDiG oder vergleichbarer ausländischer Regelungen nicht verlangt haben oder der Zahlungsempfänger oder sein Zahlungsdienstleister diese nicht akzeptiert haben, obwohl dazu eine gesetzliche Verpflichtung bestand.
Der Haftungsausschluss nach § § 25 Absatz 2 lit c und d gilt nicht, wenn Sie in betrügerischer Absicht gehandelt haben.


§ 26 Gültigkeitsdauer, Sperrung und Einziehung


1. Mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der Kreditkarte erhalten Sie von uns eine neue Kreditkarte per Post zugesandt, sofern dieser Vertrag nicht gekündigt ist. Mit Ausstellen der neuen Kreditkarte werden wir die zahlungsrelevanten Daten (Name des Karteninhabers, Ablaufdatum und Kreditkartennummer) durch Mastercard bei Händlern – soweit diese an dem Service teilnehmen – automatisch aktualisieren, damit regelmäßige Zahlungen weiterlaufen.
2. Wir dürfen Ihre Kreditkarte sperren oder ihren Einzug veranlassen, wenn
a) sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Kreditkarte dies rechtfertigen,
b) der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Kreditkarte besteht (z.B. wegen ungewöhnlicher Transaktionen oder bei mehrmaliger falscher Eingabe der PIN),
c) ein wesentlich erhöhtes Risiko besteht, dass Sie Ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen können (z.B. wegen Verschlechterung Ihrer Bonität oder weil Sie sich in Verzug befinden),
d) wir diesen Vertrag aus wichtigem Grunde kündigen, oder
e) die Gültigkeitsdauer der Kreditkarte abgelaufen oder dieser Vertrag gekündigt ist.
Wir werden Sie über die Kartensperrung und den Grund dafür unterrichten. Wir werden die Kreditkarte entsperren oder ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr vorhanden sind und Sie über eine Entsperrung unterrichten.


§ 27 Online-Banking


1. Wir stellen Ihnen einen Zugang zum Online-Banking bereit, in dem Sie Ihren Saldo und die Kartenumsätze einsehen können. Die Gestaltung und der Funktionsumfang des Online-Bankings steht in unserem Ermessen.
2. Beim Zugriff auf Ihr Kreditkartenkonto im Online-Banking und wenn Sie im Online-Banking Handlungen vornehmen (z.B. Zahlungslimits ändern) sind wir berechtigt, die Angabe von Authentifizierungsmerkmalen nach § 15 Absatz 2 zu verlangen, um Ihre Identität zu prüfen (Authentifizierung). Die Authentifizierung erfolgt, indem Sie auf unsere Anforderung die vereinbarten Authentifizierungselemente einsetzen.


§ 28 Elektronisches Postfach


1. Wir stellen Ihnen ein elektronisches Postfach bereit, in das wir Mitteilungen an Sie einstellen können (z.B. Ihre monatlichen Abrechnungen). Es steht uns frei zu entscheiden, ob und welche Mitteilungen wir in das elektronische Postfach einstellen oder Ihnen auf andere Weise zuschicken. Wir benachrichtigen Sie per E-Mail oder auf einem anderen geeigneten Weg, sobald eine neue Mitteilung für Sie im elektronischen Postfach bereitsteht. Ein weiterer Versand in Papierform findet nicht statt.
2. Sie erkennen das von uns angebotene elektronische Postfach als eigene Empfangsvorrichtung und für diesen Vertrag vereinbarten Kommunikationsweg an.
3. Wir verpflichten uns, Ihnen die Mitteilungen für die Dauer von mindestens 13 Monaten nach deren Bereitstellung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt, solange Sie zum Online-Banking angemeldet sind und die Mitteilungen nicht gelöscht haben. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die vorhandenen Mitteilungen einzusehen, auszudrucken oder auf einem eigenen Datenträger zu speichern. Nach Ablauf der Frist nach Satz 1, sind wir berechtigt, die Mitteilungen aus dem elektronischen Postfach zu entfernen.
4. Wir gewährleisten die Zugänglichkeit der in das Online-Banking eingestellten und dort gespeicherten Mitteilungen und ermöglichen deren unveränderte Wiedergabe, ohne dass ihr Inhalt durch uns oder einen Administrator einseitig geändert werden kann.
5. Wir sind berechtigt, das Angebot des elektronischen Postfachs teilweise oder ganz jederzeit einzustellen; eine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des Angebots des elektronischen Postfachs besteht nicht. Über eine Einstellung werden wir rechtzeitig vorab auf dem elektronischen Kommunikationsweg (z.B. per E-Mail oder SMS) informieren. Wir werden Ihnen neue Mitteilungen ab dem Zeitpunkt der Einstellung auf einem dauerhaften Datenträger kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Teil IV. Zusatzleistungen


§ 29 Bedingungen für Zusatzleistungen


1. Soweit mit der Kreditkarte Zusatzleistungen (z.B. Versicherungen, Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Karte bzw. dem Kartenkonto, Bonus- oder Rabattprogramme, Händlerangebote, usw.) angeboten werden, unterliegen diese ggf. eigenständigen Geschäftsbedingungen, die wir Ihnen gesondert mitteilen.
2. Sie können diese Zusatzleistungen ablehnen. Sofern Sie die Zusatzleistungen annehmen und in Anspruch genommen haben, können wir Ihr Kartenkonto mit etwaigen Entgelten, die vereinbart sind, belasten.
3. Wir behalten uns die Änderung und/oder Einstellung des Angebots von Zusatzleistungen vor.
Teil VI. Informationen und Schlussbestimmungen


§ 30 Anwendbares Recht und Gerichtsstand


1. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wien, wenn der Kunde ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


§ 31 Vertragssprache


Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. Sie können während der Vertragslaufzeit jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger verlangen.


§ 32 Ihre Kontaktdaten


1. Wir teilen Ihnen vertragsrelevante Angelegenheiten, soweit nicht anders vereinbart oder vorgeschrieben, auf elektronischem Weg mit, etwa per Textnachricht (SMS) oder E-Mail oder im elektronischen Postfach. Bestimmte Nachrichten (z.B. Zahlungsmitteilungen) können wir Ihnen per Push-Mitteilung auf Ihr mobiles Endgerät senden, wenn Sie die entsprechende App nutzen.
2. Änderungen Ihres Namens, Ihrer Anschrift, Ihrer (Mobil-) Telefonnummer oder Ihrer E-Mail-Adresse haben Sie uns unverzüglich mitzuteilen. Aufwendungen und Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung dieser Mitteilungspflicht entstehen, haben Sie zu ersetzen.
3. Wir behalten uns vor, von Ihnen im Einzelfall Auskünfte oder Nachweise zu verlangen, wenn dies zur Geldwäscheprävention oder nach gesetzlichen, gerichtlichen oder behördlichen Vorgaben erforderlich ist.


§ 33 Unsere Kontaktdaten


1. Wir bieten Finanzdienstleistungen an, unter anderem Kreditkarten für Konsumenten.
2. Soweit nicht anders angegeben, können Sie uns auf den folgenden Kontaktwegen erreichen:
a) online: www.tfbank.at,
b) per Post: Postfach 0018, 2340 Mödling,
c) per E-Mail: service@tfbank.at,
d) per Telefon: 0720 569050.


§ 34 Beschwerde und außergerichtliche Streitbeilegung


1. Sie können sich mit Beschwerden direkt an uns unter beschwerden@tfbank.at wenden.
2. Die Europäische Kommission hat eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen ist. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
3. Sie können zur Beilegung einer Streitigkeit mit uns auch das schwedische öffentliche Reklamationsamt Allmänna Reklamationsnämnden (www.arn.se, Box 174, SE-101 23 Stockholm, Schweden, arn@arn.se, Tel.: +46 (0)8 508 860 00) anrufen. Die Beschwerde ist durch Einreichen des ausgefüllten Formulars „Anmälan Bank“ zu erheben.
4. Bei behaupteten Verstößen gegen die Aufsichtsgesetze (bspw ZaDiG 2018, das Verbraucherkreditgesetz) können Sie Beschwerde bei der Finanzmarkaufsichtsbehörde (FMA) einlegen.


§ 35 Änderungen der Geschäftsbedingungen


1. Änderungen dieser AGB werden wir Ihnen spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger anbieten. Haben wir mit Ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen digitalen Kommunikationsweg (z.B. elektronisches Postfach) vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Weg angeboten werden.
2. Die von uns angebotene Änderung wird nur wirksam, wenn
a) Sie diese ausdrücklich annehmen, oder
b) Sie diese vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens nicht ablehnen, sofern die Änderung erfolgt, um den Vertrag auf eine neue Rechtslage oder eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung anzupassen und Sie im Änderungsangebot auf die Folgen Ihres Schweigens hingewiesen wurden (Zustimmungsfiktion).
Änderungen, die für Sie neue Pflichten oder Entgelte begründen oder bestehende Pflichten oder Entgelte erweitern, oder in sonstiger Weise die Hauptleistungspflichten betreffen, dürfen wir nur nach Buchstabe a) – das heißt, mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung – vornehmen.
3. Änderungen (i) der Wechselkurse nach § 17 und (ii) des Sollzinssatzes nach § 10 können ohne Ihre Zustimmung, unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung angewandt werden, sofern die Änderungen (i) auf den in § 17 Absatz 1 geregelten Referenzwechselkursen oder (ii) auf dem in Abs 2 geregelten Referenzzinssatz beruhen. Über Änderungen nach § 10 Absatz 2 werden wir Sie benachrichtigen. Wir werden den aktuellen Zinssatz in jeder monatlichen Rechnung angeben.


§ 36 Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt bleiben.



Rücktrittsbelehrung


Abschnitt 1. Rücktrittsrecht
Der Kreditnehmer kann von einem Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Kreditnehmer alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Pflichtangaben erhalten hat. Der Kreditnehmer hat alle Pflichtangaben erhalten, wenn sie in der für den Kreditnehmer bestimmten Ausfertigung seines Antrags oder in der für den Kreditnehmer bestimmten Ausfertigung der Vertragsurkunde oder in einer für den Kreditnehmer bestimmten Abschrift seines Antrags oder der Vertragsurkunde enthalten sind und dem Kreditnehmer eine solche Unterlage zur Verfügung gestellt worden ist. Über in den Vertragstext nicht aufgenommene Pflichtangaben kann der Kreditnehmer nachträglich auf einem dauerhaften Datenträger informiert werden; die Rücktrittsfrist beträgt dann einen Monat. Der Kreditnehmer ist mit den nachgeholten Pflichtangaben nochmals auf den Beginn der Rücktrittsfrist hinzuweisen. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Rücktritts, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Rücktritt ist zu richten an: TF Bank AB, Lilla Brogatan 6, SE-501 10 Borås, Schweden.
Besonderheiten bei weiteren Verträgen
Steht dem Kreditnehmer in Bezug auf diesen Kreditvertrag ein Rücktrittsrecht zu, so ist er mit wirksamem Rücktritt des Kreditvertrags auch an den Vertrag über die Reiseversicherung nicht mehr gebunden.
Abschnitt 2. Für den Beginn der Rücktrittsfrist erforderliche vertragliche Pflichtangaben
Die Pflichtangaben nach Abschnitt 1 Satz 2 umfassen:
1. die Art des Kredits
2. die Identität und die Anschriften der Vertragsparteien sowie gegebenenfalls die Identität und die Anschrift des beteiligten Kreditvermittlers;
3. die Laufzeit des Kreditvertrags;
4. den Gesamtkreditbetrag und die Bedingungen für die Inanspruchnahme ;
5. bei verbundenen Kreditverträgen die Ware oder die Dienstleistung und den Barzahlungspreis;
6. den Sollzinssatz;
Die Angabe zum Sollzinssatz muss die Bedingungen und den Zeitraum für seine Anwendung sowie die Art und Weise seiner Anpassung enthalten. Ist der Sollzinssatz von einem Index oder Referenzzinssatz abhängig, so sind diese anzugeben. Sieht der Kreditvertrag mehrere Sollzinssätze vor, so sind die Angaben für alle Sollzinssätze zu erteilen.
7. den effektiven Jahreszins und der Gesamtbetrag;
Die Angabe des effektiven Jahreszinses und des Gesamtbetrags hat unter Angabe der Annahmen zu erfolgen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags bekannt sind und die in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einfließen.
8. den Betrag, die Zahl und die Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen;
Sind im Fall mehrerer vereinbarter Sollzinssätze Teilzahlungen vorgesehen, so ist anzugeben, in welcher Reihenfolge die ausstehenden Forderungen des Kreditgebers, für die unterschiedliche Sollzinssätze gelten, durch die Teilzahlungen getilgt werden.
9. gegebenenfalls die Entgelte für die Führung eines oder mehrerer Konten für die Buchung der Zahlungsvorgänge und der in Anspruch genommenen Kreditbeträge, zusammen mit den Entgelten für die Verwendung eines Zahlungsmittels, mit dem sowohl Zahlungsvorgänge als auch Abhebungen getätigt werden können, sonstige Entgelte auf Grund des Kreditvertrags und die Bedingungen, unter denen diese Entgelte geändert werden können;
10. den Verzugszinssatz und die Art und Weise seiner etwaigen Anpassung sowie gegebenenfalls anfallende Verzugskosten;
11. einen Warnhinweis zu den Folgen ausbleibender Zahlungen;
12. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rücktrittsrechts, die Frist und die anderen Modalitäten für die Ausübung des Rücktrittsrechts, einschließlich der Angaben zu der Verpflichtung des Verbrauchers, das in Anspruch genommene Kapital zurückzuzahlen, die seit der Auszahlung aufgelaufenen Zinsen und der Höhe der Zinsen pro Tag;
13. auf vorzeitige Rückzahlung, das Verfahren bei vorzeitiger Rückzahlung;
14. die einzuhaltenden Modalitäten bei der Ausübung des Rechts auf Kündigung des Kreditvertrags;
15. den Hinweis, dass der Kreditnehmer Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde- oder Schlichtungsverfahren hat, und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang;
16. gegebenenfalls weitere Vertragsbedingungen;
17. der Name und die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Abschnitt 3. Rücktrittsfolgen
Soweit der Kredit bereits ausbezahlt wurde, hat der Kreditnehmer es spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Kredits den vereinbarten Sollzins zu entrichten. Die Frist beginnt mit der Absendung der Rücktrittserklärung. Für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Kredits pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,57 Euro zu zahlen. Die Berechnung erfolgt aufgrund der gesetzl. Annahme gem. § 6 Abs 2 VKrG von 1000 EUR Gesamtkreditbetrag, sofortiger Inanspruchnahme und Tilgung in 12 gleichen Raten. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn der Kredit nur teilweise in Anspruch genommen wurde.

 

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