Zuletzt aktualisiert: 01.09.2024
A Vorvertragliche Informationen zu Verbraucherkreditverträgen gemäß § 6 Verbraucherkreditgesetz (VKrG)
Kreditgeber |
TF Bank AB |
Anschrift |
Lilla Brogatan 6, SE-503 30 Borås, Schweden |
Postanschrift in Österreich |
Postfach 0018, 2340 Mödling |
Telefon |
030 - 814 566 890 |
|
service@tfbank.at |
Internet-Adresse |
|
Registrierung bei der Finanzmarktauf-sichtsbehörde |
Ja |
Kreditart
Der Verfügungsrahmen (Gesamtkreditbetrag) der von uns an Sie ausgegebenen Kreditkarte stellt einen Kreditrahmen mit der Möglichkeit zur wiederholten Inanspruchnahme durch Einsatz der Karte und nicht unmittelbaren vollständigen Ausgleich der hierdurch entstehenden monatlichen Belastungen dar.
Sie können bestimmen, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe Sie den Kredit in Anspruch nehmen und welchen Betrag Sie monatlich zurückzahlen (Gesamtausgleich oder Teilzahlung). Sie können den Kreditrahmen maximal bis zur Höhe des Verfügungsrahmens – nach früherer Teil- oder Gesamttilgung auch wiederholt – für Umsätze in Form von Einkäufen oder Barabhebungen sowie Überweisungen auf Ihr Referenzkonto von Ihrem Kundenkonto nutzen. Der Kredit ist unbefristet und kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Es fallen hierfür keine zusätzlichen Kosten an. Sie verpflichten sich als Kreditnehmer zur Rückzahlung des Kreditbetrags und zur Zinszahlung. Dies betrifft auch von Ihnen veranlasste Überschreitungen des Kreditrahmens, Kosten und Zinsen, die durch einen Verzug Ihrerseits entstehen können.
Gesamtkreditbetrag
Obergrenze oder Summe aller Beträge, die aufgrund des Kreditvertrags zur Verfügung gestellt wird
Der Ihnen gewährte Verfügungsrahmen (Kreditrahmen) wird Ihnen in unserem Aktivierungsformular vor dem Vertragsabschluss mitgeteilt und ist nach Vertragsabschluss jederzeit in Ihren Monatsabrechnungen einsehbar.
Bedingungen für die Inanspruchnahme
Gemeint ist, wie und wann Sie das Geld erhalten
Die Inanspruchnahme des Kredits erfolgt dadurch, dass Sie die Kreditkarte für Einkäufe, Barabhebungen und/oder Überweisungen auf Ihr Referenzkonto einsetzen und wir Ihre mittels der Kreditkarte begründeten Verpflichtungen gegenüber Dritten erfüllen.
Laufzeit des Kreditvertrags
Der Kredit wird Ihnen unbefristet zur Verfügung gestellt
Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die Teilzahlungen angerechnet werden
Innerhalb der monatlichen Frist (20. des Monats oder – wenn der 20. kein Bankarbeitstag in Wien ist – der darauffolgende Bankarbeitstag) müssen Sie neben fälligen Zinsen und Gebühren einen monatlichen Mindestbetrag von 3% des in Anspruch genommenen Betrages als Tilgung an uns leisten, mindestens jedoch 30,- Euro, es sei denn, der in Anspruch genommene Betrag beträgt weniger als 30,- Euro. Bei einer Überziehung Ihres Kreditrahmens muss zusätzlich zum Mindestbetrag der überzogene Betrag beglichen werden. Nicht oder nicht vollständig gezahlte Mindestbeträge bleiben weiterhin fällig und werden zum Mindestbetrag für Rückzahlungen des jeweiligen Folgemonats hinzuaddiert.
Ihre monatlichen Teilzahlungen (Mindestbetrag und ggf. weitere Zahlungen) rechnen wir zunächst auf die aufgelaufenen Zinsen und Gebühren an, dann auf Bargeldabhebungen und Überweisungen und anschließend auf Einkäufe mit der Kreditkarte, unter diesen jeweils zunächst auf die älteste Schuld.
Von Ihnen zu zahlender Gesamtbetrag
Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich Zinsen und etwaiger Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Kredit
Innerhalb der monatlichen Frist (20. des Monats oder – wenn der 20. kein Bankarbeitstag in Wien ist – der darauffolgende Bankarbeitstag) müssen Sie neben fälligen Zinsen und Gebühren einen monatlichen Mindestbetrag von 3% des in Anspruch genommenen Betrages als Tilgung an uns leisten, mindestens jedoch 30,- Euro, es sei denn, der in Anspruch genommene Betrag beträgt weniger als 30,- Euro. Bei einer Überziehung Ihres Kreditrahmens muss zusätzlich zum Mindestbetrag der überzogene Betrag beglichen werden. Nicht oder nicht vollständig gezahlte Mindestbeträge bleiben weiterhin fällig und werden zum Mindestbetrag für Rückzahlungen des jeweiligen Folgemonats hinzuaddiert.
Ihre monatlichen Teilzahlungen (Mindestbetrag und ggf. weitere Zahlungen) rechnen wir zunächst auf die aufgelaufenen Zinsen und Gebühren an, dann auf Bargeldabhebungen und Überweisungen und anschließend auf Einkäufe mit der Kreditkarte, unter diesen jeweils zunächst auf die älteste Schuld.
Verlangte Sicherheiten
Beschreibung der von Ihnen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag zu stellenden Sicherheiten
Verpfändung der Lohn-/Gehalts- bzw. Pensionsansprüche.
Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten
Der Sollzinssatz beträgt 22,35%.
Beträge, die mittels Überweisung von Ihrem Kartenkonto auf Ihr Referenzkonto transferiert werden, sind wie Bargeldabhebungen anzusehen und werden wie diese verzinst. Rückgutschriften werden mit Eingang ihrem Kreditrahmen taggenau gutgebracht.
Effektiver Jahreszins
Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des Gesamtkreditbetrags. Diese Angabe hilft Ihnen dabei, unterschiedliche Angebote zu vergleichen.
Der effektive Jahreszins beträgt 24,79 %. Die Berechnung des effektiven Jahreszinses erfolgt unter den Annahmen des § 27 Verbraucherkreditgesetz, da die Effektivzinsen von der jeweiligen Inanspruchnahme des Kreditrahmens und der Höhe der Rückzahlungen abhängen.
Repräsentatives Beispiel:
Für Ihre Kreditkartenumsätze stehen Ihnen verschiedene Rückzahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Nehmen Sie den Verfügungsrahmen zu Beginn in Höhe von 1.000 € in Anspruch und entscheiden Sie sich für die Rückzahlung in gleichen Teilbeträgen über 12 Monate, werden die mit Ihnen vereinbarten Zinsen berechnet: Gesamtkreditbetrag: 1.000 €, Sollzins: 22,35 %, Effektiver Jahreszins: 24,79 %, Laufzeit: 12 Monate, Anzahl der Teilzahlungen: 12, Höhe der monatlichen Teilzahlung: 94,00 €, Gesamtbetrag: 1124,24 €.
Der effektive Jahreszins kann sich ermäßigen oder erhöhen, wenn sich die der Berechnung zu Grunde gelegten Annahmen ändern. Die Angaben basieren auf der Annahme, dass Zinsanpassungen nicht erfolgen.
Ist
- der Abschluss einer Kreditversicherung oder
- die Inanspruchnahme einer anderen mit dem Kreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung
zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen gewährt wird? Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienstleistung nicht kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten.
Nein.
Die Führung eines oder mehrerer Konten ist für die Buchung der Zahlungsvorgänge und der in Anspruch genommenen Kreditbeträge erforderlich
Die Führung eines Kreditkartenkontos ist für die Buchung der Kartenumsätze und Überweisungen erforderlich. Für die Kontoführung fallen keine Gebühren an. Kontoführung auf Guthabenbasis ist nicht gestattet.
Höhe der Kosten für die Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels (z. B. einer Kreditkarte)
Für den vertragsgemäßen Kreditkartengebrauch fallen – mit Ausnahme der zu zahlenden Zinsen – keine Gebühren an. Zahlungen in Fremdwährungen werden nach dem Referenzwechselkurs der Kartenorganisation Mastercard in Euro umgerechnet.
Kosten bei Zahlungsverzug
Aubleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für Sie haben (z.B. Zwangsvollstreckungen) und die Erlangung eines Kredits erschweren.
Die Führung eines Kreditkartenkontos ist für die Buchung der Kartenumsätze und Überweisungen erforderlich. Für die Kontoführung fallen keine Gebühren an. Kontoführung auf Guthabenbasis ist nicht gestattet.
Rücktrittsrecht
Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen vom Kreditvertrag zurückzutreten.
Ja.
Einzelheiten und Text siehe unten 5.
Vorzeitige Rückzahlung
Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.
Ja.
Sie können den Kredit jederzeit (ohne weitere Kosten) ganz oder teilweise zurückzahlen.
Datenbankabfrage
Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und unentgeltlich über das Ergebnis einer Datenbankabfrage unterrichten, wenn ein Kreditantrag aufgrund einer solchen Abfrage abgelehnt wird. Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende Unterrichtung den Zielen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit zuwiderläuft.
Ja.
Recht auf einen Kreditvertragsentwurf
Sie haben das Recht, auf Verlangen unentgeltlich eine Kopie des Kreditvertragsentwurfs zu erhalten. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Kreditgeber zum Zeitpunkt der Beantragung nicht zum Abschluss eines Kreditvertrags mit Ihnen bereit ist.
Ja.
Zeitraum, während dessen der Kreditgeber an die vorvertraglichen Informationen gebunden ist
Sie haben das Recht, auf Verlangen unentgeltlich eine Kopie des Kreditvertragsentwurfs zu erhalten. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Kreditgeber zum Zeitpunkt der Beantragung nicht zum Abschluss eines Kreditvertrags mit Ihnen bereit ist.
90 Tage.
a) zum Kreditgeber
Eintrag im Handelsregister
Schwedisches Handelsregister Bolagsverket 556158-1041
Zuständige Aufsichtsbehörde
Schwedische Finanzaufsicht Finansinspektionen, Box 7821, SE-103 97, Stockholm, Schweden
b) zum Kreditvertrag
Ausübung des Rücktrittsrechts
Sie können vom Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem Sie alle der in Abschnitt 2 der Rücktrittsbelehrung in den AGB aufgeführten Pflichtangaben erhalten haben. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Rücktritts, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgt. Der Rücktritt ist zu richten an: TF Bank AB, Lilla Brogatan 6, SE-503 30 Borås, Schweden.
Folgen bei Ausübung des Rücktrittsrechts:
Soweit der Kredit bereits ausgezahlt wurde, haben Sie ihn spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen und für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Kredits den vereinbarten Sollzins zu entrichten.
Recht, dass der Kreditgeber der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Kreditvertrags zugrunde legt
Es gilt österreichisches Recht.
Klauseln über das auf den Kreditvertrag anwendbare Rechts und/oder die zuständige Gerichtsbarkeit.
§ 29 der AGB: Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wien, wenn der Kunde ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Wahl der Sprache
Die Informationen und Vertragsbedingungen werden in Deutsch vorgelegt. Mit Ihrer Zustimmung werden wir während der Laufzeit des Kreditvertrags in Deutsch mit Ihnen Kontakt halten.
c) zu den Rechtsmitteln
Verfügbarkeit außergerichtlicher Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und Zugang dazu
Sie können sich mit Beschwerden direkt an uns unter beschwerden@tfbank.at wenden.
Die Europäische Kommission hat eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen ist. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen.
Sie können zur Beilegung einer Streitigkeit mit uns auch das schwedische öffentliche Reklamationsamt Allmänna Reklamationsnämnden (www.arn.se, Box 174, SE-101 23 Stockholm, Schweden, arn@arn.se, Tel.: +46 (0)8 508 860 00) anrufen. Die Beschwerde ist durch Einreichen des ausgefüllten Formulars „Anmälan Bank“ zu erheben.
Bei behaupteten Verstößen gegen Aufsichtsgesetze (bspw das Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018), das Verbraucherkreditgesetz)) können Sie Beschwerde bei der Finanzmarkaufsichtsbehörde (FMA) einlegen.
B Informationen und Vertragsbedingungen gemäß § 48 ZaDiG 2018
Zahlungsdienstleister |
TF Bank AB |
|
Lilla Brogatan 6, SE-503 30 Borås, Schweden |
|
service@tfbank.at |
Eintrag im Handelsregister |
Schwedisches Handelsregister Bolagsverket 556158-1041 |
Zuständige Aufsichtsbehörde |
Schwedische Finanzaufsicht Finansinspektionen, Box 7821, SE-103 97, Stockholm, Schweden |
a) Mit der von uns ausgegebenen Kreditkarte können Sie im In- und Ausland an Akzeptanzstellen bargeldlos bezahlen und an Geldautomaten sowie an Schaltern von Kreditinstituten unter Eingabe Ihrer persönlichen Geheimzahl oder gegen Unterschrift Bargeld abheben. Mit der Kartennutzung ermächtigen Sie uns, Forderungen von Akzeptanzstellen in Euro zu begleichen. Für die in der Abrechnung ausgewiesenen Kartenumsätze räumen wir Ihnen maximal bis zum vereinbarten Verfügungsrahmen einen Kredit ein. Sie können bestimmen, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe Sie den Kredit in Anspruch nehmen und welchen Betrag Sie monatlich zurückzahlen (Gesamtausgleich oder Teilzahlung), wobei der Vertrag einen monatlichen Mindesttilgungsbetrag vorsieht. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen von einem Bankkonto bei einer im SEPA-Raum ansässigen Bank, dessen Kontoinhaber Sie sind. Der Name des Kontoinhabers muss mit dem Namen auf der von uns ausgegebenen Kreditkarte identisch sein. Scheckzahlung ist nicht zulässig.
b) Die Ausführung des Zahlungsauftrages erfolgt auf der Grundlage der elektronisch übermittelten Informationen durch die Kartennutzung.
c) Eine Zustimmung zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs (Autorisierung) liegt vor, wenn Sie (i) bei der bargeldlosen Zahlung Ihre Karte bei einem Händler vorlegen und Sie entweder Ihre PIN eingeben oder einen ausgestellten Beleg unterschreiben, oder Ihre Karte an das Zahlungsterminal halten, sofern Ihre Kreditkarte mit einer entsprechenden Funktion ausgestattet ist (sog. „kontaktloses Zahlen“). Hierbei wird die Unterschrift auf einem Beleg oder die Eingabe der PIN erst ab einer bestimmten Zahlungshöhe erforderlich und entfällt ansonsten. Sie erkennen, dass Ihre Kreditkarte mit der Funktion ausgestattet ist, wenn das Symbol für „kontaktloses Zahlen“ auf der Kreditkarte aufgebracht ist. Eine Autorisierung liegt auch vor, wenn Sie (ii) beim Abheben von Geld am Geldautomaten Ihre PIN eingeben, (iii) bei Online-Transaktionen Ihre Kreditkartennummer, die zugehörigen Kreditkartendetails und ggf. die Prüfziffer angeben und (iv) bei Überweisungen auf Ihr Referenzkonto den Geldtransfer von Ihrem Kreditkartenkonto auf Ihr Referenzkonto in der dafür vorgesehenen Weise veranlassen. Ein Widerruf nach erteilter Zustimmung ist nicht möglich. Sofern von uns ein gesichertes Authentifizierungsverfahren angeboten und von der Kartenakzeptanzstelle unterstützt wird, ist dieses von Ihnen einzusetzen.
d) Ihr Zahlungsauftrag wird an dem Geschäftstag wirksam, an dem er uns zugeht. Fällt der Zeitpunkt des Zugangs auf einen Tag, der kein Geschäftstag ist, gilt der Zahlungsauftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen.
e) Wir sind verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag bei Zahlung in Euro und im europäischen Wirtschaftsraum am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Für Zahlungsaufträge in Fremdwährung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) beträgt die maximale Ausführungsfrist vier Geschäftstage. Zahlungsaufträge außerhalb des EWR werden wir baldmöglichst bewirken.
f) Für Ihre Kreditkarte gilt kein tägliches Verfügungslimit. Die Nutzungsobergrenze ergibt sich durch Ihr Kreditlimit in Form des Verfügungsrahmens.
a) Es fallen keine Entgelte für den vertragsgemäßen Kartengebrauch an, mit Ausnahme der Kreditzinsen.
b) In Fremdwährung (also nicht in Euro) getätigte Transaktionen unterliegen dem Wechselkurs am Buchungstag und Ihre Karte wird in Euro belastet. Wir verwenden den von Mastercard International Incorporated (2000 Purchase Street, Purchase, NY 10577 USA) festgesetzten Wechselkurs an dem Tag, an dem die Belastung von der Kartenakzeptanzstelle eingereicht wurde. Dieser Tag kann von dem Tag abweichen, an dem Sie die Transaktion getätigt haben. Die von Mastercard bereitbestellten Wechselkurse werden auf Basis verschiedener Großhandelskurse für den internationalen Devisenmarkt (herangezogen aus unabhängigen internationalen Quellen wie z. B. Bloomberg, Reuters) oder (vorrangig) auf Basis staatlich festgelegter Kurse gebildet und stellen zugleich den Referenzkurs dar. Die Referenzkurse sind für Sie unter https://www.mastercard.at/de-at/mastercard-fuer-karteninhaberinnen/privatkunden/support/waehrungsrechner.html abrufbar. Wir erheben kein Währungsumrechnungsentgelt.
c) Änderungen der von Mastercard festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam.
d) Den Fremdwährungsumsatz (inklusive Angabe der Währung), den zur Anwendung gebrachten Wechselkurs, und den Euro-Betrag sowie das Umrechnungsdatum teilen wir Ihnen in der monatlichen Abrechnung mit. Die Umrechnung findet an dem Tag statt, an dem der Kartenumsatz von der jeweiligen Akzeptanzstelle bei Mastercard eingereicht wurde. Dieser Tag kann von dem Tag abweichen, an dem Sie die Transaktion getätigt haben.
e) Nachdem wir einen Zahlungsauftrag wegen einer Barabhebung an einem Geldautomaten oder wegen einer Zahlung an einer Verkaufsstelle erhalten haben, der auf eine Währung des EWR lautet, die aber nicht der Euro ist, übermitteln wir unverzüglich eine elektronische Mitteilung mit den in Artikel 4 Absatz 1 EU-Überweisungs-VO (EU) Nr 2021/1230 genannten Informationen. Sie erhalten diese elektronische Mittelung als SMS-Nachricht am Endgerät oder per E-Mail. Sie können jederzeit auf die Zusendung dieser, kostenlosen elektronischen Mitteilungen verzichten, indem Sie den Kundenservice kontaktieren . Ungeachtet der vorhergehenden zwei Sätze wird eine derartige Mitteilung einmal in jedem Monat versendet, im Laufe dessen wir einen Zahlungsauftrag in der gleichen Fremdwährung erhalten.
a) Mitteilungen an Sie erfolgen schriftlich je nach Vereinbarung per Post, per E-Mail, in der App oder im Online-Banking.
b) Sie erhalten monatlich eine Abrechnung Ihrer Kreditkarte.
c) Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.
d) Sie können während der Vertragslaufzeit jederzeit die Übermittlung der Vertragsbedingungen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger verlangen.
a) Sie sind unmittelbar nach Erhalt der Kreditkarte verpflichtet, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass die Kreditkarte oder die Authentifizierungselemente abhandenkommen oder missbräuchlich verwendet werden. Unterschreiben Sie die Karte sofort nach Erhalt und bewahren Sie sie sorgfältig auf, um Missbrauch oder Verlust zu verhindern. Sie sind verpflichtet die Karte sorgfältig und geschützt vor dem Zugriff Dritter aufzubewahren. Ihre persönliche Geheimzahl (PIN) ist streng geheim und darf nicht zusammen mit Ihrer Kreditkarte aufbewahrt werden oder in sonstiger Weise gespeichert werden. Sie dürfen Ihre PIN nicht an andere Personen weitergeben. Die Kennung für ein gesichertes Verfahren (z.B. persönliches Merkmal, mTan) ist ebenfalls streng geheim zu halten. Sofern von uns ein gesichertes Authentifizierungsverfahren (z.B. Mastercard Identity Check) angeboten und von der Kartenakzeptanzstelle unterstützt wird, ist dieses von Ihnen einzusetzen.
b) Stellen Sie den Verlust, den Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung oder die sonst nicht autorisierte Nutzung der Kreditkarte, der Kartendaten, der PIN, des mobilen Endgeräts, das bei uns registriert wurde, oder anderer vereinbarter Authentifizierungselemente fest oder haben Sie einen Verdacht für eines der vorgenannten Ereignisse, so ist dieser Umstand unverzüglich anzuzeigen, darauf folgt die Kartensperre. Unser Kundenservice kann die Karte anschließend entsperren oder stellt Ihnen eine Ersatzkarte zur Verfügung. Für die Sperrung der Karte und Ausstellungen einer Ersatzkarte fallen keine Gebühren an.
c) Wir können Ihre Karte sperren oder einziehen lassen, wenn sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Kreditkarte dies rechtfertigen, der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Kreditkarte besteht (z.B. wegen ungewöhnlicher Transaktionen oder bei mehrmaliger dreimaliger falscher Eingabe der PIN), ein wesentlich erhöhtes Risiko besteht, dass Sie Ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen können (z.B. wegen Verschlechterung Ihrer Bonität oder weil Sie sich in Verzug befinden), wir diesen Vertrag aus wichtigem Grunde kündigen, oder die Gültigkeitsdauer der Kreditkarte abgelaufen oder dieser Vertrag gekündigt ist. Wir werden Sie über die Kartensperrung und den Grund dafür unverzüglich unterrichten. Wir werden die Kreditkarte entsperren oder ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr vorhanden sind und Sie über eine Entsperrung unterrichten.
d) Beruht eine nicht autorisierte Kartenzahlung auf der Nutzung einer Karte oder Kartendaten, die verloren gegangen, gestohlen oder sonst missbräuchlich verwendet wurden, haften Sie für Schäden bis zur Sperranzeige nur, wenn Sie in betrügerischer Absicht gehandelt oder Ihre Sorgfaltspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig (zum Beispiel Weitergabe von Karte und/oder PIN an Dritte) verletzt haben. Wenn dieser Fall eintritt, sind Sie uns zum Ersatz des gesamten daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Ihre Haftung ist auf 50 Euro begrenzt (außer der vereinbarte Verfügungsrahmen ist geringer), wenn Ihr Verschulden nur leicht fahrlässig war. Sie haften – außer bei Handeln in betrügerischer Absicht - nicht, wenn es Ihnen nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder die sonstige missbräuchliche Verwendung zu bemerken, der Verlust Ihrer Kreditkarte durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, Sie den Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Kreditkarte und/oder PIN oder sonstiger Authentifizierungselemente uns gegenüber angezeigt haben, oder wir von Ihnen eine starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 4 Z 28 ZaDiG 2018 oder vergleichbarer ausländischer Regelungen nicht verlangt haben oder der Zahlungsempfänger oder sein Zahlungsdienstleister diese nicht akzeptiert haben, obwohl dazu eine gesetzliche Verpflichtung bestand.
e) Sie haben uns unverzüglich zu informieren, wenn Sie feststellen, dass ein Zahlungsvorgang nicht autorisiert war oder fehlerhaft ausgeführt wurde. Wir erstatten Ihnen bei einer nicht autorisierten Kartenzahlung unverzüglich den Zahlungsbetrag und bringen das belastete Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch den nicht autorisierten Zahlungsvorgang befunden hätte. Wir behalten uns das Recht vor, den korrekten Zahlungsbetrag erneut einzureichen. Ansprüche und Einwendungen von Ihnen sind ausgeschlossen, wenn Sie uns nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit dem Zahlungsvorgang darüber unterrichtet haben, dass es sich um einen nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang handelt.
f) Im Falle einer nicht erfolgten, fehlerhaften oder verspäteten Ausführung einer autorisierten Kartenzahlung können Sie von uns die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Zahlungsbetrags einschließlich etwaiger Entgelte und Zinsen verlangen. Bei Belastung Ihres Kontos mit dem Zahlungsbetrag, bringen wir es wieder auf den ursprünglichen Stand.
g) Wenn bei einer Zahlungsautorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde oder der Zahlungsbetrag den Betrag überschreitet, den Sie entsprechend der Bedingungen des Kartenvertrags, Ihres bisherigen Ausgabeverhalten und den Umständen des Einzelfalls hätten vernünftigerweise erwarten können, haben Sie Anspruch auf Erstattung des Ihnen belasteten Betrages. Darunter fallen keine Gründe, die mit etwaigen Wechselkursen zusammenhängen, wenn der vereinbarte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wird. Sie sind verpflichtet, Sachumstände darzulegen, die Ihren Erstattungsanspruch begründen. Wir werden binnen zehn Tagen auf Ihrem Kreditkartenkonto eine vorläufige Gutschrift in Höhe dieser Transaktion verbuchen oder Ihnen die Gründe für die Ablehnung der Erstattung mitteilen. Acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Belastung des Umsatzes auf dem Abrechnungskonto erlischt Ihr Anspruch auf Erstattung.
a) Vertragsänderungen werden Ihnen spätestens 2 Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger angeboten. Die von uns angebotene Änderung wird nur wirksam, wenn (i) Sie diese ausdrücklich annehmen, oder (ii) Sie diese vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens nicht ablehnen, sofern die Änderung erfolgt, um den Vertrag auf eine neue Rechtslage oder eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung anzupassen und Sie im Änderungsangebot auf die Folgen Ihres Schweigens hingewiesen wurden (Zustimmungsfiktion). Änderungen, die für Sie neue Pflichten oder Entgelte begründen oder bestehende Pflichten oder Entgelte erweitern, oder in sonstiger Weise die Hauptleistungspflichten betreffen, dürfen wir nur gemäß (i) – das heißt, mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung – vornehmen.
b) Der Vertrag ist unbefristet.
c) Der Vertrag kann von Ihnen jederzeit und ohne Beachtung von Formvorschriften gekündigt werden. Von unserer Seite kann der Vertrag mit einer Frist von mindestens 2 Monaten mittels einer Erklärung auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger gekündigt werden. Unser Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein Kündigungsgrund liegt beispielsweise vor, wenn Sie falsche Angaben über Ihre Vermögenssituation machen oder sich diese wesentlich verschlechtert sowie beim Terminsverlust. Mit Wirksamwerden der Kündigung sind sämtliche offenstehenden Beträge und Zinsen zu begleichen. Sie dürfen die Karte nicht mehr verwenden und die Karte ist unverzüglich an uns zurückzusenden oder auf unsere Anweisung hin zu vernichten.
Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wien, wenn der Kunde ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Der Kunde hat zur Beilegung einer Streitigkeit mit der TF Bank AB (PUBL) die Möglichkeit, das schwedische öffentliche Reklamationsamt „Allmänna Reklamationsnämnden“ (http://www.arn.se/, Box 174, 101 23 Stockholm, Schweden, arn@arn.se, Tel.: 0046 (0)8 508 860 00) anzurufen. Die Beschwerde ist durch Einreichen des ausgefüllten Formulars „Anmälan Bank“ zu erheben.
Bei behaupteten Verstößen gegen Aufsichtsgesetze (bspw das Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018), das Verbraucherkreditgesetz) können Sie Beschwerde bei der Finanzmarkaufsichtsbehörde (FMA) einlegen.
Ferner hat der Kunde als Verbraucher im Falle von Online erworbenen Produkten und Dienstleistungen die Möglichkeit, auf der von der Europäischen Kommission bereitgestellten Plattform http:// ec.europa.eu/consumers/odr/ein Streitbeilegungsverfahren einzuleiten.
Die Beschwerde kann in deutscher Sprache eingereicht werden.
Die Möglichkeit der Geltendmachung Ihrer Rechte vor den ordentlichen Gerichten in Wien bleibt hiervon unberührt.