Sonderaktionsbedingungen Cashback 'Reaktivierungs-Kampagne'
Version 1.0 | gültig ab 03.02.2026
Diese Sonderaktionsbedingungen 'Reaktivierungskampagne' (Sonderaktionsbedingungen) werden von der TF Bank AB („TF Bank“) gestellt und finden ergänzend zu den aktuell geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kreditkarten (AGB) Anwendung, die weiterhin in vollem Umfang gelten. Im Falle eines Widerspruchs gelten für diese Aktion ausschließlich die Sonderaktionsbedingungen, im Übrigen finden die AGB Anwendung.
1. Geltungsbereich
Die Sonderaktionsbedingungen gelten nur für Karteninhaber der TF Mastercard Gold, die von der TF Bank eine persönliche Einladung zur Inanspruchnahme der Sonderaktionsbedingungen erhalten haben.
Empfänger der persönlichen Einladung sind Personen, die zur Zielgruppe „inaktiver Kunden“ gehören. Zur Zielgruppe „inaktiver Kunden“ zählen Karteninhaber, die in den letzten zwei Monaten vor Beginn des Aktionszeitraums keine Kartenumsätze mit ihrer TF Mastercard Gold getätigt haben, jedoch in der Vergangenheit mindestens eine Transaktion durchgeführt haben. Die Einstufung erfolgt ausschließlich auf Basis objektiver, systemseitig erfasster Transaktionsdaten. TF Bank behält sich vor, die Definition von „inaktiven Kunden“ bei Verdacht auf Missbrauch anzupassen.
Kundinnen und Kunden, die keine Einladung von der TF Bank erhalten haben, haben keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme der Sonderaktionsbedingungen.
2. Aktionszeitraum
Die Sonderaktionsbedingungen gelten im Zeitraum vom 03.02.2026 (00:00 Uhr) bis zum 15.02.2026 (23:59 Uhr) („Aktionszeitraum“).
3. Sonderaktion Cashback
Karteninhaber erhalten 1 % Cashback auf anrechenbare Umsätze, die sie während des Aktionszeitraums mit ihrer TF Bank Mastercard Gold tätigen.
Das maximal auszuzahlende Cashback beträgt 10 EUR innerhalb des Aktionszeitraums.
4. Cashback Bedingungen
Es sind nur Transaktionen für Cashback anrechenbar, die innerhalb des Aktionszeitraums verbucht werden. Autorisierte oder reservierte Beträge, die nicht während des Aktionszeitraums verbucht werden, erhalten keinen Cashback.
Ausschlüsse von „berechtigten Umsätzen“: Für folgende Umsätze, die nicht als Einkäufe gelten, wird kein Cashback gewährt:
a) Bargeldabhebungen, Barvorschüsse, quasi-bargeldähnliche Transaktionen (“quasi-cash” (einschließlich Geldüberweisungen, Reiseschecks, Fremdwährungen)),
b) Gebühren, Zinsen, Entgelte, über die Kreditkarte abgerechnete Versicherungsprämien sowie etwaige Vertragsstrafen,
c) angefochtene, stornierte, erstattete oder per Chargeback zurückgebuchte Transaktionen (bereits gutgeschriebenes Cashback wird rückgängig gemacht).
Die TF Bank kann bestimmte Händler, Händlerkategorien oder Transaktionsarten ausschließen, die nicht den Kartenprogrammregeln (card-scheme rules) von Mastercard entsprechen oder nicht dem Zweck der Aktion entsprechen.
5. Auszahlung des Cashbacks
Das Cashback für den Aktionszeitraum wird innerhalb von sechs (6) Wochen nach Ende des Aktionszeitraums dem Kreditkartenkonto gutgeschrieben. Das Cashback wird als Gutschrift auf der Kreditkartenabrechnung verbucht (reduziert den offenen Saldo) und wird nicht auf den fälligen monatlichen Mindestbetrag angerechnet. Die TF Bank kann die Gutschrift je Monat in einem einzigen Buchungsposten zusammenfassen.
6. Ausschluss von der Teilnahme / Missbrauch
Wenn die TF Bank einen Missbrauch, eine missbräuchliche Nutzung oder Betrug vermutet (einschließlich künstlich erzeugter Umsätze („manufactured spending“), Split-Tender-Manipulation oder Retouren-Zyklen), kann die TF Bank jegliches Cashback zurückhalten, rückgängig machen oder stornieren und/oder Karteninhaber von der Aktion ausschließen.
Die TF Bank kann die Vorlage von Transaktionsnachweisen verlangen und die Auszahlung des Cashbacks bis zum Abschluss einer Prüfung verzögern.
7. Änderung der Teilnahmebedingungen oder vorzeitige Beendigung
Die TF Bank kann die Sonderaktionsbedingungen (ganz oder teilweise) jederzeit ändern, aussetzen oder beenden, einschließlich Anpassungen des Geltungsbereichs, der Cash Back Voraussetzungen oder der Auszahlungsmodalitäten, soweit dies gesetzlich und vertraglich zulässig ist. Soweit erforderlich, wird eine angemessene Vorankündigung erfolgen.
Eine Beendigung oder Aussetzung der Sonderaktionsbedingungen berührt nicht bereits auf verbuchte berechtigte Transaktionen verdientes Cashback.